Beispiel Schongauer Altstadt

Schongauer Altstadt erlaubt Solaranlagen mit neuen Vorschriften

In der Schongauer Altstadt sind nun Solaranlagen zugelassen, die von entsprechenden Vorschriften reglementiert werden. Die neuen Bestimmungen regeln, wo welche Art von Anlagen installiert werden darf. Wichtige Gebäude sollen jedoch weiterhin frei von Photovoltaik bleiben.

Bürgermeister Falk Sluyterman erklärte, dass das Thema intensiv im geschlossenen Bau- und Umweltausschuss diskutiert wurde. Der Stadtbaumeister Sebastian Dietrich präsentierte die neue Verordnung auf einer Gremiensitzung im März, die vom Stadtrat einstimmig gebilligt wurde.

Die Solaranlagenordnung wurde in Zusammenarbeit mit den Unteren Denkmalämtern, Landesbaumeistern, dem Bayerischen Landesdenkmalamt und Landeshausmeistern entwickelt. Ziel ist es, das schützenswerte Erscheinungsbild der Altstadt zu bewahren.“

Die Änderungen umfassen die Umstellung von „können“ auf „sind nun zugelassen“, die Verwendung von „neuen Bestimmungen“ anstelle von „entsprechenden Vorschriften“ und die Hervorhebung der wichtigen Akteure, die bei der Entwicklung der Verordnung beteiligt waren. Außerdem wurden einige Phrasen präzisiert, um den Text klarer zu gestalten.

Neue Vorschriften für Solaranlagen in der Schongauer Altstadt basieren auf Luftbildern der Dachflächen

Die Schongauer Altstadt erlaubt jetzt Solaranlagen mit neuen Vorschriften, die sich auf verbindliche Luftbilder der Dachflächen stützen. Diese Bereiche werden in sichtbare und unsichtbare Bereiche unterteilt und auch Fernwirkungen werden berücksichtigt. Je nach Verordnung gelten unterschiedliche Vorschriften für die Installation von thermischen Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen in diesen beiden Regionen.

In nicht einsehbaren Bereichen (blau markiert auf der Grafik) dürfen Solarmodule installiert werden, die jedoch bündig mit dem Dach abschließen müssen. Freistehende und vertikale Solaranlagen an der Fassade sind nicht erlaubt. Auch Balkonsolaranlagen können bis zu einer bestimmten Größe installiert werden.

Für sichtbare Bereiche (nicht im Plan gekennzeichnet) sind nur naturrote Solarziegel erlaubt, die sich an das Bestandsdach anlehnen. Es sind jedoch auch denkmalgerechte ziegelrote Solarmodule denkbar. Die Module im sichtbaren Bereich sollten unauffällig sein und sich in die übrige Dacheindeckung einfügen.“

Die Änderungen umfassen die Hervorhebung der Bedeutung der Vorschriften für den Bereich erneuerbarer Energien, die klare Beschreibung der Vorschriften für die Installation von Solarmodulen und die Anpassung der Formulierungen, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

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