Photovoltaik Förderung & Kosten
A. FÖRDERUNG.
EEG‑Einspeisevergütung
Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung sinkt regelmäßig, typischerweise im Februar und August. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung derzeit rund 7,94 ct/kWh, bei Volleinspeisung etwa 12,60 ct/kWh. Neu dabei ist, dass bei negativen Strombörsenpreisen die Vergütung für neue Anlagen vorübergehend entfallen – ein Ergebnis gesetzlicher Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) .
KfW-Kreditprogramme
Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speichersysteme – eine wichtige Unterstützung für private und gewerbliche Investoren.
Umsatzsteuer & Steuerbefreiung
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp profitieren von 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung, Installation und Zubehör im privaten Wohnbereich. Zudem sind Einnahmen aus Eigenverbrauch steuerfrei – eine deutliche finanzielle Entlastung.
- Baden-Württemberg: Speicherbonus bis 1.500 €, weitere Anreize bei Gründächern oder Fassadenmodulen
- Bayern: Basisförderung bis zu 500 €, plus Zuschläge bei innovativer Gestaltung
- NRW: Städte wie Köln, Bonn oder Düsseldorf bieten pauschale Zuschüsse oder kWp-basierte
Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen variiert je nach Programm, Region und individuellen Gegebenheiten. Zu den wichtigsten Förderinstrumenten gehört das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Solarstrom. Die genaue Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße. Ein weiteres zentrales Förderangebot ist das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nr. 270). Es bietet zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von PV-Anlagen und Stromspeichern. Auch hier hängt die Förderhöhe von Faktoren wie Anlagengröße, geplanten Stromertrag und individueller Auslegung ab. Zusätzliche Förderungen auf Landes- und kommunaler Ebene können die Finanzierung weiter erleichtern – etwa in Form von Zuschüssen oder ergänzenden Darlehen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Eine fundierte Beratung durch einen zertifizierten Fachbetrieb und Energieberater hilft, das passende Förderprogramm zu finden und die maximal mögliche Unterstützung auszuschöpfen.
B. KOSTEN.
Steuerliche Vorteile
Anlagen bis 30 kWp sind von der Umsatzsteuer befreit – ebenso wie Einkünfte aus Eigenverbrauch. Diese steuerlichen Rahmenbedingungen gelten unverändert und bieten langfristige Planungssicherheit.
Die Kosten für eine PV-Anlage variieren je nach Anlagengröße, Modultyp, Speicher und Installationsaufwand. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt der Preis zwischen 15.000 € und 30.000 €. Rund 40–50 % der Kosten entfallen auf die Solarmodule, der Rest auf Wechselrichter, Speicher, Montagesystem und Installation.
Trotz sinkender Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv – insbesondere in Kombination mit einem Speicher, um den Eigenverbrauch zu maximieren. Überschussstrom kann weiterhin eingespeist werden und ermöglicht zusätzliche Einnahmen. Für Unternehmen und Landwirte bieten Sonderabschreibungen wie Investitionsprogramme steuerliche Vorteile und stärken die Amortisation.
- Attraktive Förderungen: Kombination aus Zuschüssen, Krediten und Steuererleichterungen
- Niedrige laufende Kosten: Durch Umsatzsteuerbefreiung und steuerfreien Eigenverbrauch
- Hohe Eigenverbrauchsquote: Speicherlösungen machen Solarstrom effizient nutzbar
- Zukunftsfähig und flexibel: Gesetzliche Neuerungen fördern innovative Modelle wie Mieterstrom und Agri-PV
